Gesetzgebungslehre

Gesetzgebungslehre
Gesetz, Gesetzbuch, Gesetzgebungsverfahren, Verfassungsdienst, Sondergesetz, Unbestimmter Rechtsbegriff, Verfassungspatriotismus, Landesrecht, Rechtsbereinigung, Zustimmungsbedürftiges Gesetz, Liste von Grundgesetzen
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Artikelnummer:
9781159020019
Veröffentlichungsdatum:
2016
Einband:
Paperback
Erscheinungsdatum:
18.05.2016
Seiten:
40
Autor:
Quelle
Gewicht:
100 g
Format:
246x189x3 mm
Sprache:
Deutsch
Langbeschreibung
Quelle: Wikipedia. Seiten: 40. Kapitel: Gesetz, Gesetzbuch, Gesetzgebungsverfahren, Verfassungsdienst, Sondergesetz, Unbestimmter Rechtsbegriff, Verfassungspatriotismus, Landesrecht, Rechtsbereinigung, Zustimmungsbedürftiges Gesetz, Liste von Grundgesetzen, Verbot des Einzelfallgesetzes, Gesetzentwurf, Rechtsförmlichkeit, Gesetzesumgehung, Gesellschaft für Gesetzgebung, Paragraph, Gesetzesfolgenabschätzung, Bundesgesetz, Vollzugsdefizit, Einführungsgesetz, Gesetzblatt, Entsteinerungsklausel, Artikel, Schutzgesetz, Artikelgesetz, Partikularrecht, Reichsgesetz, Legislativbüro des Kabinetts, Rechtsakt, Novelle, Promulgation, Mustersatzung, Bayerische Rechtssammlung, Preußische Gesetzessammlung, Transformationsgesetz, Steuergesetzgebungshoheit, Legist, Nebengesetz, Umsetzungsdefizit, Gesetzestechnische Richtlinien, Regelungsdichte, Rechtsetzung. Auszug: Das Gesetzgebungsverfahren nimmt in Belgien verschiedene Formen an, abhängig davon ob es sich um ein ¿Gesetz¿ des föderalen Parlamentes oder um ein ¿Dekret¿ der Gemeinschaften und Regionen bzw. um eine ¿Ordonnanz¿ der Region Brüssel-Hauptstadt handelt. Wird ein Gesetz vom föderalen Parlament, das heißt von der Abgeordnetenkammer und gegebenenfalls dem Senat, verabschiedet, sind drei verschiedene Gesetzgebungsverfahren möglich. Alle Gesetze, Dekrete und Ordonnanzen unterliegen der Verfassungskontrolle des Verfassungsgerichtshofes. Die legislativen Rechtstexte des föderalen Parlamentes werden ¿Gesetze¿ genannt. Betrachtet man die Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen (¿Quorum¿), muss zwischen zwei Arten föderalen Gesetzen unterschieden werden: Handelt das föderale Parlament in seiner Funktion als Verfassungsgeber und will es die Verfassung abändern oder neu nummerieren, gelten ebenfalls besondere Regeln. Je nachdem, wie man ein Gesetz einreichen will, macht man folgenden Unterschied: Die Gesetzgebungsverfahren im föderalen Parlament sind ¿ bis auf das Einkammerverfahren ¿ für die Abgeordnetenkammer und den Senat die gleiche. Die Verfassung sieht genau vor, in welchen Fällen dieses oder jenes Verfahren benutzt werden muss. Jeder Gesetzesentwurf oder -vorschlag erwähnt in seinem ersten Artikel, welches Verfahren anwendbar ist. Es ist aber auch möglich, dass es zu sogenannten ¿gemischten Verfahren¿ kommt, da ein Gesetzesentwurf oder -vorschlag Artikel enthält, die mittels verschiedener Verfahren verabschiedet werden müssen. Diese Texte werden dann in zwei Entwürfen eingereicht. Das Einkammerverfahren ist allein in der Abgeordnetenkammer möglich. Der Senat wird nicht in die Prozedur einbezogen. Es ist das einfachste parlamentarische Verfahren. Dieses Verfahren kann nur in den Fällen verwendet werden, die in Artikel 74 der Verfassung erschöpfend aufgelistet sind: Die Prozedur läuft wie folgt ab: Beim verpflichtenden Zweikammerverfahren muss ein Gesetzesentwurf oder -vorsc