Pflanzenschutz

Pflanzenschutz
Unkraut, Resistenz, Herbizid, Schädlingsbekämpfung, Insektizid, Akarizid, Pestizid, Pflanzenschutzmittel, Biologischer Pflanzenschutz, Pyrethroide, Dämpfen, Rodentizid, Gelbtafel, Spritze, Strobilurine, Xanthomonas, Bacillus thuringiensis
Paperback
Sofort lieferbar | Lieferzeit: Sofort lieferbar I

19,04 €*

Alle Preise inkl. MwSt.| Versandkostenfrei
Artikelnummer:
9781159256784
Veröffentlichungsdatum:
2011
Einband:
Paperback
Erscheinungsdatum:
18.11.2011
Seiten:
63
Autor:
Books LLC
Gewicht:
143 g
Format:
246x189x4 mm
Sprache:
Deutsch
Langbeschreibung
Quelle: Wikipedia. Seiten: 63. Kapitel: Unkraut, Resistenz, Herbizid, Schädlingsbekämpfung, Insektizid, Akarizid, Pestizid, Pflanzenschutzmittel, Biologischer Pflanzenschutz, Pyrethroide, Dämpfen, Rodentizid, Gelbtafel, Spritze, Strobilurine, Xanthomonas, Bacillus thuringiensis, Ökotoxikologie, Erdflöhe, Gelbschale, Abdrift, Pflanzenstärkungsmittel, Neonicotinoide, Phytoplasma, Schneckenkorn, Ringelung, Phytopathologie, Beizen, Entlaubungsmittel, Integrierter Pflanzenschutz, Schneckenzaun, ZEPP, Spritzfenster, Erdraupe, Internationales Pflanzenschutzübereinkommen, Klapotetz, Schutzmaßnahmen im Integrierten Pflanzenbau, Schwarzholzkrankheit, Ackerrandstreifen, Fraßgift, Schadschwelle, Algizid, Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum, Schneckenkragen, Pflanzenjauche, Allethrine, Sikkation, Pflanzenschutzgesetz, Pflanzenschutzwirkstoff, Minierer, Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung, Endod, Leimring, Nematizid, Ungeziefer, Avizid, Abstandsauflage, Molluskizid, Bodenentseuchung, Beikraut, Systemische Aufnahme, Toxicity Exposure Ratio, Leitunkraut. Auszug: Pflanzenschutzmittel sind chemische oder biologische Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind Was Pflanzenschutzmittel sind, ist für Deutschland in
2 des Pflanzenschutzgesetzes geregelt. Die Substanzen dürfen erst in die Praxis eingeführt werden, wenn sie ein langwieriges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Federführend in dem Verfahren der Pflanzenschutzmittelzulassung ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Da die Wirkstoffzulassung im EU-Gemeinschaftsverfahren durchgeführt wird, dürfen grundsätzlich nur Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, deren Wirkstoffe in der Anlage der EU-Richtlinie 91/414/EWG aufgeführt sind. Zugelassene Pflanzenschutzmittel erhalten eine Zulassungsnummer, die zusammen mit dem Zulassungszeichen (die Ährenschlange im Dreieck ist nicht mehr aktuell, sondern wurde durch einen Schriftzug "Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit" ersetzt, wichtig ist die Zulassungsnummer darunter) auf der Verpackung stehen muss. Pflanzenschutzmittel sind in der Regel sogenannte Zubereitungen, das heißt, sie enthalten neben dem eigentlichen Pflanzenschutzwirkstoff auch Hilfsstoffe, die die Anwendung oder Verteilung erleichtern. Bestimmte Pflanzenschutzwirkstoffe unterliegen in einigen Ländern Anwendungsverboten oder -einschränkungen. In Deutschland werden Einzelheiten hierzu von der Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (PflSchAnwV 1992) geregelt. Gründe für ein Anwendungsverbot beziehungsweise eine Anwendungsbeschränkung können zum Beispiel neue Erkenntnisse zur Gesundheitsgefährdung oder eine starke Anreicherung in der Umwelt sein. In der ökologischen Landwirtschaft gelten zusätzliche Beschränkungen. Ein Problem beim Pflanzenschutz ist die Gefahr von Resistenzbildungen bei Insekten, Unkräutern und Pilzen gegenüber einzelnen Wirkstoffen. Diese können entstehen, wenn wiederholt identische Wirkstoffe angewendet werden. In der Praxis werden deshalb Spritzfolgen verschieden