Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht
Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, UN-Kaufrecht, Anknüpfungsmoment, Gewöhnlicher Aufenthalt, Geschichte des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts, Lex loci delicti
Paperback
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Artikelnummer:
9781159070175
Veröffentlichungsdatum:
2013
Einband:
Paperback
Erscheinungsdatum:
04.02.2013
Seiten:
36
Autor:
Books LLC
Gewicht:
93 g
Format:
246x189x3 mm
Sprache:
Deutsch
Langbeschreibung
Quelle: Wikipedia. Seiten: 35. Kapitel: Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, UN-Kaufrecht, Anknüpfungsmoment, Gewöhnlicher Aufenthalt, Geschichte des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts, Lex loci delicti, Gesamtverweisung, Investitionsschutzabkommen, Qualifikation, UNIDROIT-Grundregeln für internationale Handelsverträge, Sachnormverweisung, Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen, Codex Alimentarius, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen, Kollisionsregel, Haager Minderjährigenschutzabkommen, Statutenlehre, Comitas, Torpedo, UNILEX, Forum shopping, Verweisungsnorm, Lex fori, Auslandsberührung, Lex mercatoria, Europäisches Schuldvertragsübereinkommen, Lex causae, Rechtswahl, Lex rei sitae, Personalstatut, Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen, Internationales Zivilverfahrensrecht, Internationales Urheberrecht, Lex loci laboris, Internationale Zuständigkeit, Internationales Gesellschaftsrecht. Auszug: Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (abgekürzt: HKÜ) vom 25. Oktober 1980 ist ein multilaterales Abkommen im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht. Es hat das Ziel, Kinder vor den schädlichen Folgen einer Entziehung oder Zurückhaltens über internationale Grenzen hinweg zu beschützen, indem dieses multilaterale Abkommen Verfahren anwendet, die die unverzügliche Rückführung anordnen. Das Abkommen schreibt vor, dass die Vertragsstaaten innerhalb von 6 Wochen eine Rückführung anordnen müssen. Der Antrag auf Rückführung muss innerhalb eines Jahres nach Verbringen des Kindes ins Ausland gestellt werden. Andernfalls kann die Rückführung mit der Begründung abgelehnt werden, dass das Kind sich in die neue Umgebung eingelebt habe. Entscheidend für den HKÜ-Antrag ist, wie die Sorgerechtsverhältnisse vor der Entführung waren und ob das entführte Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in dem Land hatte, von wo es entführt wurde. Im Rahmen des Rückführungsverfahren kann das ausländische Gericht eine Widerrechtlichkeitsbescheinigung nach Artikel 15 des HKÜ-Abkommens verlangen. Diese Bescheinigung wird kostenlos durch die jeweiligen Familiengerichte an den Amtsgerichten ausgestellt. Die Antragsstellung erfolgt über die Zentrale Behörde in Bonn. Der Antrag ist in Deutsch und in der Sprache des jeweiligen ersuchten Landes zu stellen. Die Formulare sind in zahlreichen Sprachen vorhanden. Neben dem HKÜ gibt es europäische Rechtsvorschriften, die für die betroffenen Elternteile deutliche Erleichterungen in der Lösung eines internationalen Kindschaftskonfliktes bedeuten. Am 1. März 2005 trat die sogenannte Brüssel II a-Verordnung der Europäischen Union in Kraft. Zusammenfassend besteht das internationale Familienrecht aus drei Grundsäulen: Das Übereinkommen definiert, dass das Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes im Folgenden widerrechtlich ist: Das Haager Übereinkommen schreibt die sofortige Rückführung eine