Langbeschreibung
Durch die gesetzliche Pflegeversicherung wird das allgemeine Lebensrisiko, pflegebedürftig zu werden und die Kosten der erforderlichen Pflege nicht tragen zu können, abgesichert. Die Pflegeversicherung ist allerdings keine Vollversicherung, weil die gedeckelten Leistungen häufig nur einen Teil der bei der Pflege anfallenden Kosten abdecken. Umso wichtiger ist es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die die Situation der Beteiligten verbessern. Ihre Ansprüche und Rechte bei der Pflege zu kennen, ist aber für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige nur das eine, das andere ist, diese auch in der Praxis tatsächlich gegenüber der Pflegekasse, Behörden und dem Arbeitgeber geltend zu machen. Hier scheitern nämlich die Wahrnehmung und die Umsetzung der Ansprüche nicht selten daran, dass die Betroffenen nicht wissen, wie sie Verträge und Anträge formulieren sollen, dass gesetzlich vorgeschriebene Formalitäten nicht eingehalten oder die Rechte nicht fristgemäß wahrgenommen werden.